VERGEWALTIGUNG-WAS TUN?

Vergewaltigung – Informationen und Hilfestellung für Betroffene

Ihnen ist eine Vergewaltigung zugestoßen und Sie sind unsicher was Sie tun können?


Diese PUNKTE sollen Ihnen dabei helfen Sie bei Ihren ersten Schritten und Vorgehen zu unterstützen. Sie sind nicht alleine damit und müssen sich schon gar nicht dafür schämen oder schuldig fühlen!

In einer akuten Krise, die eine Vergewaltigung immer darstellt, können folgende Gefühle und Reaktionen auftreten:

  • Schockgefühl, Angstzustände
  • Schlaflosigkeit
  • Konzentrationsstörungen
  • Misstrauen
  • Hilflosigkeit, Hoffnungslosigkeit
  • Scham-und Schuldgefühle
  • Bedürfnis nach Ruhe, sicheren Ort, Anwesenheit von vertrauten Menschen
  • Hass, Wut, Aggression
  • Gefühl der Erniedrigung, Demütigung, Minderwertigkeit

Was tun?

  • Sie sollten nicht allein bleiben. Familie und Freunde aber auch Beratungsstellen können Sie unterstützen.
  • Gehen Sie möglichst schnell zu einer ärztlichen Untersuchung.
  • Beweise sollten gesichert werden.
  • Sie sollten sich überlegen, ob Sie Anzeige erstatten möchten oder nicht.
  • Nehmen Sie Hilfe in Anspruch

Ärztliche Untersuchung

  • Gehen Sie innerhalb der nächsten 24 h zum Arzt.
  • Waschen Sie sich nicht bevor Sie zum Arzt gehen auch wenn es unangenehm ist. Eine DNA Untersuchung kann somit ermöglicht werden.
  • Bewahren Sie Beweismaterial wie Kleidung, tempos oder Ähnliches auf.
  • Notieren Sie Verletzungen o.Ä.
  • Machen Sie eventuell einen HIV-Test, Schwangerschaftstest oder lassen Sie sich die Pille danach verschreiben.
  • Lassen Sie sich vom Arzt alle Befunde schriftlich attestieren.
  • Die Untersuchung kann in einer gynäkologischen Praxis oder in einem Krankenhaus durchgeführt werden.

Anzeige

  • Sie entscheiden selbst ob Sie Anzeige erstatten möchten oder nicht.
  • Dafür spricht: Eine Anzeige kann Ihnen helfen das Erlebte zu verarbeiten, der Täter erhält eine gerechte Bestrafung und weitere Straftaten dessen werden somit verhindert.
  • Wenn Sie sich für eine Anzeige entscheiden, sollte diese möglichst schnell und persönlich gemacht werden ( Eine Unterstützung dabei ist beispuelsweise durch eine Beratungsstelle möglich).
  • zu bedenken bleibt:
  1. ) Die Verjährungsfrist liegt i.d.R. zwischen 5 und 20 Jahren.(ab 18. Lwbwnajahr)
  2. ) Es ist ein Offizialdelikt, d.h. die Anzeige kann nicht rückgängig gemacht werden.
  3. ) Der Prozess kann eine hohe psychische Belastung sein.

Gesetzliche Grundlagen

  • Sie haben Anspruch auf einen Opferanwalt welcher vom Staat bezahlt wird
  • Wenn Sie aktiv am Gerichtsverfahren teilnehmen möchten, können Sie einen Antrag als Nebenkläger stellen. Wenn nicht bleiben Sie Zeuge(in)
  • Sie können beim Versorgungsamt, nach dem Opferentschädigungsgesetz, einen Antrag auf Beschädigtenversorgung stellen (Kosten für Heilbehandlungen oder Renten können hier ggf. übernommen bzw. gezahlt werden).

Beweise

  • Zeugen (Personen, mit denen Sie als erstes gesprochen haben…)
  • Verändern Sie den Tatort möglichst nicht.
  • Beweismittel: Spermaspuren, Speichelreste, Kleidungsstücke, Verletzungen.
  • Versuchen Sie den Tathergang als Gedächtnisprotokoll schriftlich festzuhalten.

Sie sind nicht allein! Suchen Sie sich Unterstützung ! Nehmen Sie Hilfe an!

pdf vergewaltigung-was-tun-informationen-und-hilfestellung-fur-betroffene-flyer-pdf

@ Flyer von WILDWASSER Chemnitz, Erzgebirge und Umland e.V.
Arbeitsgemeinschaft gegen sexualisierte Gewalt.

Angebote von WILDWASSER Chemnitz,Erzgebirge und Umland  e.V.

  • Beratung für Betroffene, Angehörige & Fachpersonal
  • Selbsthilfegruppe

unter: www.wildwasser-chemnitz.de


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Siehe auch:

  1. Mögliche Auffälligkeiten und Symptome nach erlebtem sexuellem Missbrauch.
  2. Eine allgemeine Auflistung möglicher Folge aus einem erlebten Missbrauch:Direkte emotionale Reaktionen:
  3. Formen des sexuellen Missbrauchs:
  4. Überblick-Gesetzliche Rechtsgebungen
  5. Datenbanken- Bundesweite & Regionale Anlaufstellen